Einkommensteuerreform 2027 in der Gastronomie: Was ändert sich für Betriebe und Beschäftigte?
Neue Steuerregeln klingen erst einmal nach einem Thema für die Buchhaltung oder den Steuerberater. Doch die geplante Einkommensteuerreform 2027 könnte auch im gastronomischen Alltag ankommen, beim Nettogehalt der Mitarbeitenden, bei Minijobs und möglicherweise bei den Personalkosten.
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf für die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen. Geplant sind vor allem Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen sowie für Familien. Die ersten Änderungen sollen 2027 greifen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Für Gastronomie und Hotellerie ist das Bild allerdings nicht ganz so eindeutig. Einige Änderungen könnten Beschäftigte entlasten, andere könnten Betriebe zusätzlich Geld kosten.
Schauen wir uns deshalb an, was die Einkommensteuerreform 2027 für die Gastronomie konkret bedeuten könnte, einfach erklärt und ohne Steuerdeutsch.
Mehr vom Einkommen bleibt steuerfrei
Beginnen wir mit einer guten Nachricht für Beschäftigte.
Der Grundfreibetrag soll steigen. Das ist vereinfacht gesagt der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Aktuell liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. 2027 soll er auf 12.564 Euro, 2028 auf 12.900 Euro steigen.
Auch der Arbeitnehmer Pauschbetrag soll angehoben werden, von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Dieser Betrag wird bei Arbeitnehmern pauschal für beruflich bedingte Aufwendungen berücksichtigt.
Familien sollen ebenfalls entlastet werden. Das Kindergeld soll von derzeit 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat im Jahr 2027 steigen, 2028 sind 272 Euro vorgesehen. Auch die Kinderfreibeträge sollen entsprechend angepasst werden.
Was heißt das unterm Strich?
Für viele Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie könnte etwas mehr vom Einkommen übrig bleiben. Wie groß die tatsächliche Entlastung ausfällt, hängt allerdings von der persönlichen Situation ab.
Sonn und Feiertagszuschläge: Für die Gastronomie besonders interessant
Sonntagmittag, Osterbrunch, Weihnachtsgeschäft oder Feiertagsservice, während andere frei haben, wird in der Gastronomie gearbeitet.
Deshalb ist eine weitere geplante Änderung für das Gastgewerbe interessant.
Der maximal berücksichtigungsfähige Stundenlohn für steuerfreie Sonn und Feiertagszuschläge soll von derzeit 50 Euro auf 75 Euro steigen.
Das betrifft zwar längst nicht jeden Beschäftigten unmittelbar. Für Arbeitgeber kann es dennoch sinnvoll sein, die eigenen Vergütungsmodelle und Zuschläge im Zuge der Reform noch einmal prüfen zu lassen.
Minijobs könnten für Arbeitgeber teurer werden
An dieser Stelle wird die geplante Reform für viele Gastronomiebetriebe weniger erfreulich.
Der einheitliche Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent steigen.
Das klingt zunächst nach gerade einmal drei Prozentpunkten. Doch wer regelmäßig mehrere Minijobber beschäftigt, kann die Veränderung in der Summe durchaus spüren.
Und gerade im Gastgewerbe gehören Minijobber vielerorts fest zur Personalplanung. Sie springen am Wochenende ein, unterstützen bei Veranstaltungen und Banketten oder helfen dabei, saisonale Spitzen abzufangen.
Ein einfaches Beispiel: Ein Biergarten braucht an einem sonnigen Samstag ein anderes Team als an einem verregneten Dienstag. Ein Veranstaltungshaus muss eine große Weihnachtsfeier anders besetzen als einen ruhigen Abend ohne Event.
Genau diese Schwankungen machen flexible Beschäftigungsmodelle für die Gastronomie so wichtig.
Sollte die höhere Pauschalsteuer wie geplant kommen, könnten die Beschäftigungskosten für Arbeitgeber steigen. Und damit wird eine ohnehin wichtige Frage noch wichtiger:
Wie setzen wir unser vorhandenes Personal möglichst sinnvoll ein, ohne bei Service und Qualität zu sparen?
Was haben höhere Einkommen mit Gastronomiebetrieben zu tun?
Auf den ersten Blick könnte man meinen: wenig.
Doch auch hier lohnt sich ein zweiter Blick.
Nach dem Regierungsentwurf soll der Steuersatz von 45 Prozent künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro ist ein neuer Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen.
Wichtig dabei: Es geht um das zu versteuernde Einkommen, nicht um den Umsatz eines Restaurants, Hotels oder Cateringunternehmens.
Relevant kann die Änderung beispielsweise für Unternehmer sein, deren Betrieb als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft organisiert ist. Gewinne können bei diesen Unternehmensformen der persönlichen Einkommensteuer unterliegen.
Welche Auswirkungen das im konkreten Fall hat, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das gehört in die Hände einer Steuerberatung.
Was bedeutet die Einkommensteuerreform 2027 für Arbeitgeber in der Gastronomie?
Noch ist nichts endgültig beschlossen. Trotzdem lohnt es sich, nicht erst auf das fertige Gesetz zu warten, bevor man über die eigenen Strukturen nachdenkt.
Denn wenn Personal teurer wird, gibt es zwei Möglichkeiten.
Man kann ausschließlich versuchen, Kosten zu reduzieren. Oder man schaut genauer hin und fragt sich: Setzen wir die Menschen, die wir haben, eigentlich optimal ein?
Passt die Personalstärke zur tatsächlichen Gästeauslastung? Sind Aufgaben klar verteilt? Wo entstehen unnötige Wege und Wartezeiten? Funktionieren Übergaben zwischen Küche und Service? Können Mitarbeitende mehrere Aufgaben sicher übernehmen? Und gibt es Tätigkeiten, für die gut qualifizierte Mitarbeitende eigentlich überqualifiziert sind?
Das sind keine Steuerfragen mehr.
Das sind Fragen der Organisation, Personalplanung und Qualifizierung.
Personalkosten senken heißt nicht automatisch, weniger Personal einzusetzen
Dieser Unterschied ist gerade in der Gastronomie wichtig.
Auf dem Papier sieht eine kleinere Besetzung zunächst günstiger aus. In der Realität kann eine zu knappe Personalplanung aber schnell teuer werden.
Wenn Gäste länger warten, Zusatzverkäufe ausbleiben, Fehler passieren oder gestresste Mitarbeitende häufiger ausfallen und kündigen, ist wenig gewonnen.
Wirtschaftlicher Personaleinsatz bedeutet deshalb nicht automatisch weniger Menschen, sondern die richtigen Menschen zur richtigen Zeit mit den richtigen Aufgaben.
Ein gut vorbereitetes Team kann beispielsweise einen hohen Gästeandrang besser bewältigen. Klare Zuständigkeiten verhindern Doppelarbeit. Gute Übergaben sparen Rückfragen. Und Mitarbeitende, die sicher im Verkauf und in der Gästekommunikation sind, können nicht nur effizient arbeiten, sondern auch aktiv zum Umsatz beitragen.
Genau hier wird aus der Einkommensteuerreform ein ganz praktisches gastronomisches Thema.
Wo ServicePlus ansetzen kann
Wir sind keine Steuerberatung und bewerten nicht, welches Steuermodell für Ihren Betrieb das richtige ist.
Unsere Arbeit beginnt dort, wo aus wirtschaftlichen Veränderungen betriebliche Herausforderungen werden.
Im Coaching und Consulting von ServicePlus analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Abläufe und Strukturen in Ihrem Betrieb:
- Wie wird das Personal eingesetzt?
- Sind Aufgaben und Verantwortlichkeiten sinnvoll verteilt?
- Wo entstehen unnötige Wege, Wartezeiten oder Doppelarbeiten?
- Und an welchen Stellen lassen sich Prozesse einfacher und effizienter gestalten?
Dabei geht es nicht darum, einen Betrieb theoretisch neu zu erfinden. Oft sind es kleine Veränderungen im Ablauf, die im täglichen Geschäft einen spürbaren Unterschied machen.
Ein zweiter Hebel ist die Qualifikation der Mitarbeitenden.
Gerade wenn Teams aus erfahrenen Fachkräften, Quereinsteigern, Auszubildenden und Aushilfen bestehen, ist ein gemeinsames Verständnis von Service und Arbeitsabläufen entscheidend. Unsere können deshalb gezielt dort ansetzen, wo ein Betrieb Unterstützung benötigt, beispielsweise bei Servicequalität, Kommunikation, Verkauf, Beschwerdemanagement, Teamarbeit oder Führung.
Denn ein Mitarbeiter, der weiß, was zu tun ist, sicher kommuniziert und Verantwortung übernehmen kann, entlastet nicht nur Kollegen und Führungskräfte. Er trägt auch dazu bei, dass der gesamte Ablauf besser funktioniert.
Mit Qualitätsmanagement, Audits, Kundenbefragungen und Mystery Shopping können darüber hinaus Bereiche sichtbar werden, bei denen im Alltag Verbesserungspotenzial besteht.
So betrachtet, geht es bei steigenden Personalkosten nicht nur um die Frage „Wo können wir sparen?“, sondern vielmehr um die Frage:
„Wie können wir mit unseren vorhandenen Ressourcen besser arbeiten?“
Wichtig: Die Einkommensteuerreform 2027 ist noch nicht beschlossen
Bei allen genannten Zahlen und Änderungen gilt: Noch handelt es sich um einen Regierungsentwurf.
Der Beschluss des Bundeskabinetts ist noch kein endgültiges Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren damit befassen. Dabei können einzelne Regelungen verändert werden.
Betriebe sollten deshalb noch keine langfristigen Entscheidungen allein auf Grundlage der geplanten Regelungen treffen.
Die weitere Entwicklung im Blick zu behalten, ist trotzdem sinnvoll.
Was Gastronomiebetriebe jetzt schon tun können
Ob am Ende tatsächlich jede geplante Änderung so kommt, wissen wir heute noch nicht.
Was sich unabhängig davon überprüfen lässt, sind die eigenen Strukturen.
- Wie gut ist Ihr Betrieb auf schwankende Auslastungen vorbereitet?
- Wie flexibel kann Ihr Team eingesetzt werden?
- Sind Abläufe klar?
- Funktionieren die Schnittstellen?
- Und verfügen Ihre Mitarbeitenden über die Kenntnisse, die sie für ihre Aufgaben wirklich brauchen?
Steigende Kosten lassen sich nicht immer verhindern. Wie ein Betrieb mit seinen Ressourcen umgeht, lässt sich dagegen beeinflussen.
Genau dabei unterstützen wir Sie bei ServicePlus, mit einem neutralen Blick von außen, praxisnahen Lösungen und Maßnahmen, die nicht nur auf dem Papier funktionieren.
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.




