Was ist ein Gesundheitszeugnis überhaupt?
Das sogenannte „Gesundheitszeugnis“ ist heute eigentlich eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese ist verpflichtend für alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten – zum Beispiel in der Gastronomie, im Catering oder in Gemeinschaftseinrichtungen.

